Beste Online-Casinos mit deutscher Lizenz 2026: Lizenzstatus, Spielerschutz und Kosten der Werbeversprechen
Eine deutsche Lizenz für virtuelle Automatenspiele hat 2026 ein sehr klar umrissenes Gesicht. Die GGL-Whitelist zählt 166 Einträge, davon 34 unter „Virtuelle Automatenspiele“, 27 unter „Sportwetten“ und 5 unter „Online-Poker“. Unter „Online-Casinospiele“ – also Roulette, Blackjack und Live-Dealer-Spiele – tauchen nur 5 Einträge auf, und keiner von ihnen liegt bei der GGL selbst. Wer in Deutschland wirklich legal spielen will, bewegt sich deshalb in einem schmalen Korridor, dessen Ende sich erst beim Blick auf die zweite Ebene zeigt: der Ländererlaubnis.

Datenstand: 23 September 2026 · Geprüft gegen die GGL-Whitelist (Stand 07.09.2026) und den GGL-Tätigkeitsbericht 2025 (veröffentlicht 03.07.2026).
Inhaltsverzeichnis
- Spielerschutz bei lizenzierten Anbietern: Was OASIS und LUGAS tatsächlich sperren
- Die 8 relevantesten Anbieter für deutsche Spieler im Vergleich
- Was eine deutsche Lizenz tatsächlich bedeutet
- Deutsche Lizenz versus Offshore-Lizenz: Was der Unterschied in der Praxis kostet
- Rechtslage: Was der GlüStV 2021 erlaubt und was nicht
- Operator-Reviews: Was die einzelnen Anbieter ausmacht
- Was die Werbung über die Lizenz verschweigt: Das Beispiel Curaçao-Lizenzen
- Kosten der Werbeversprechen: Wie lange das Freispielen wirklich dauert
- Marktmonitor: Was die Zahlen über das tatsächliche Spielverhalten verraten
- Wer ein deutsches Online-Casino mit Tischspielen sucht: Die fünf Anbieter unter g-id 3
- Wer mehrere Plattformen unter einem Dach betreibt: Der Fall DGGS
- Wer eine Lizenz beantragt: Der Prozess
- Was sich 2026 geändert hat
- Steuerliche Konsequenzen für Spieler
- Was bleibt: Die Konsequenz, nicht die Werbung
- Häufig gestellte Fragen
Spielerschutz bei lizenzierten Anbietern: Was OASIS und LUGAS tatsächlich sperren
Lizenzierte Anbieter in Deutschland operieren unter einer Aufsicht, die dem Spieler kaum sichtbare, aber sehr handfeste Hebel an die Hand gibt. OASIS ist die bundesweite Spielersperrdatei, die jeder lizenzierte Anbieter vor jeder Einzahlung und vor jeder Auszahlung abfragen muss. Wer sich selbst sperrt – freiwillig oder auf Antrag eines Dritten, etwa Angehöriger – taucht in dieser Datei auf und kann bei keinem lizenzierten Anbieter mehr einzahlen. Die Sperre gilt anbieterübergreifend, nicht nur für eine einzelne Plattform. Wer also bei einem Anbieter gesperrt ist, ist bei allen gesperrt.
LUGAS ergänzt OASIS um zwei weitere Hebel: die Limitdatei und die Aktivitätsdatei. Die Limitdatei setzt das gesetzliche Standardlimit von 1.000 € pro Monat quer über alle Anbieter durch – wer bei Anbieter A 600 € einzahlt, hat bei Anbieter B nur noch 400 € frei. Die Aktivitätsdatei soll verhindern, dass ein Spieler zur selben Zeit bei zwei Anbietern parallel spielt. Beide Dateien greifen technisch im Hintergrund: Der Anbieter sieht bei der Einzahlung, wie viel Luft im Monatslimit noch ist, und blockiert parallelen Login.

Was bei lizenzierten Anbietern also wegfällt, ist nicht nur die Werbung um den Bonus, sondern die Möglichkeit, sich über die Lizenz hinweg zu „verteilen“. Das hat zwei Konsequenzen, die ein Spieler merkt: Zum einen lässt sich ein gesetztes Einzahlungslimit nicht durch einen Wechsel zu einem zweiten Anbieter umgehen. Zum zweiten ist eine Selbstanmeldung bei einem zweiten lizenzierten Anbieter für ein paralleles Spiel technisch unterbunden. Wer diese Auflagen als Schikane empfindet, hat sie missverstanden – sie sind die einzige Stelle im deutschen Glücksspielmarkt, an der Selbstausschluss wirklich funktioniert.
Offshore-Anbieter sind an OASIS und LUGAS nicht angeschlossen. Das bedeutet im Klartext: Eine Selbtsperre, die bei einem lizenzierten Anbieter greift, hindert niemanden daran, bei einem Offshore-Anbieter weiterzuspielen. Wer sich also selbst sperren lassen will, weil das Spielverhalten eskaliert, sollte verstehen, dass OASIS nur einen Teil des Marktes abdeckt. Der GGL-Tätigkeitsbericht 2025 beziffert den nicht regulierten Anteil am Online-Glücksspielvolumen für das Jahr 2024 auf 23 % – das entspricht einer Kanalisierungsquote von 77 %. Diese Zahl ist die Konsequenz daraus, dass OASIS und LUGAS nur das regulierte Drittel binden und nicht den Schwarzmarkt.
Einzahlungslimits und ihre Aufhebung
Das 1.000-€-Limit pro Monat ist die Voreinstellung. Es lässt sich auf Antrag erhöhen, wenn der Spieler seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachweist. Die Praxis sieht so aus: Wer regelmäßig höhere Beträge einzahlen will, muss gegenüber dem Anbieter Einkommen und Vermögensverhältnisse darlegen. Anbieter müssen diese Anträge dokumentieren, weil die GGL sie prüft. Ein einfaches „Ich verdiene mehr“ genügt nicht; gefordert sind in der Regel Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge oder ein vergleichbarer Nachweis. Wer das nicht vorlegt, bleibt beim Standardlimit.
Die 5-Sekunden-Regel und der gestaffelte Einsatz
Eine weitere Konsequenz, die erst beim Spielen sichtbar wird, ist die 5-Sekunden-Pause zwischen zwei Spins. Diese Regel gilt für alle lizenzierten Anbieter einheitlich und ist seit dem GlüStV 2021 unverändert. Sie verhindert schnelle Tippfolgen und bremst damit ein Tempo aus, das bei Offshore-Anbietern möglich ist. Verstöße gegen diese Regel wären ein hinreichender Grund für die GGL, eine Erlaubnis zu widerrufen.

Seit dem 1. Juli 2026 ist der Höchsteinsatz pro Spin gestaffelt: 1 € pro Spin als Basis für jeden Spieler, 3 € pro Spin für Spieler ab 21 Jahren, 5 € pro Spin für Spieler ab 21 Jahren nach einer 90-tägigen Qualifizierungsphase. Die Erhöhung auf 3 € und 5 € ist für den Anbieter optional; er muss sie nicht anbieten. Wenn er sie anbietet, läuft die Regelung nach dem aktuellen Stand bis zum 31. Dezember 2027.
Was Werbeversprechen bei lizenzierten Anbietern kosten
Bei lizenzierten Anbietern in Deutschland ist das, was üblicherweise als „Bonus“ beworben wird, fast ausschließlich eine Sammlung von Freispiel-Aktionen. Einzahlungsboni mit festen Prozenten oder mehrfachen Umsatzbedingungen finden sich auf den Aktionsseiten praktisch nicht; die genauen Bedingungen verbergen die Anbieter im Aktions-Newsletter, im News-Bereich oder unter „Mein Bonus“ im eingeloggten Bereich. Wer auf einer Aktionsseite eines lizenzierten Anbieters eine Prozentzahl sieht, sollte davon ausgehen, dass die Umsatzbedingungen im Kleingedruckten liegen und mehrere Bedingungsebenen kombiniert werden.
Für die Auszahlung von Freispielen gilt bei JackpotPiraten eine harte Obergrenze: 200 € für einzahlungsaktivierte Freispiele und 75 € für Freispiele ohne Einzahlung. Wer aus 200 Freispielen à 0,10 € rechnerisch 200 € erspielt, hat mit der 200-€-Grenze also genau das Maximum erreicht; mehr ist nicht möglich. Das ist eine sehr konkrete Konsequenz, die das Werbeversprechen einer „riesigen Freispiel-Aktion“ in eine Rechenaufgabe verwandelt.
Die 8 relevantesten Anbieter für deutsche Spieler im Vergleich
Die folgende Übersicht zeigt acht Anbieter, die deutschen Spielern tatsächlich begegnen – die ersten sechs mit einer deutschen Erlaubnis, die letzten beiden ohne. Die Tabelle trennt Lizenzstatus, das beworbene Produkt und die Bedingungen, die bei jeder Aktion zu beachten sind. Offshore-Anbieter sind in der Tabelle gekennzeichnet, damit sie nicht mit einem lizenzierten Anbieter verwechselt werden.
Anbieter mit deutscher Erlaubnis
| Anbieter | Lizenzstatus (GGL-Whitelist) | Produkt | Beworbene Bedingungen |
|---|---|---|---|
| JackpotPiraten | Whitelist – Virtuelle Automatenspiele | Slots, ca. 1.300 Spiele von 16+ Herstellern | Freispiel-Aktionen, Gewinngrenze 200 € (Einzahlung) / 75 € (ohne Einzahlung) |
| BingBong | Whitelist – Virtuelle Automatenspiele | Slots, ca. 1.200 Spiele von 15+ Herstellern | Freispiel-Aktionen, eigener Spielebestand trotz identischem Betreiber |
| DIE SPIELBANK | Whitelist – staatliche Erlaubnis Sachsen-Anhalt | Slots, „erster staatlicher Anbieter für virtuelles Automatenspiel“ | Vermarktet als „Online-Spielbank“, „Casino“ nur im SEO-Titel |
| Merkur | Whitelist – Online-Casinospiele (Land Schleswig-Holstein) | Tisch- und Live-Spiele | Erlaubnis liegt auf Landesebene, nicht bei der GGL |
| Tipico Games | Whitelist – Virtuelle Automatenspiele | Slots | GGL-Erlaubnis für Automatenspiele |
| Wunderino | Whitelist – Virtuelle Automatenspiele | Slots | GGL-Erlaubnis für Automatenspiele |
Anbieter ohne deutsche Erlaubnis
| Anbieter | Lizenzstatus | Betreiber (laut Eigenangabe) | Was Spieler in Deutschland beachten sollten |
|---|---|---|---|
| Ice Casino | Nicht auf der GGL-Whitelist | WhiteBox B.V., Curaçao | Kein Anschluss an OASIS/LUGAS; keine deutsche Erlaubnis |
| Slottica | Nicht auf der GGL-Whitelist | Atlantic Management B.V., Curaçao (OGL/2024/1060/0472) | Kein Anschluss an OASIS/LUGAS; keine deutsche Erlaubnis |
Die Sortierung folgt der Konsequenz, die sich für den Spieler ergibt: Zuerst die lizenzierten Anbieter, deren Auswahl ohnehin sehr schmal ist, dann die Offshore-Anbieter, die deutschen Spielern in der Werbung begegnen, aber keine deutsche Erlaubnis haben.
Was eine deutsche Lizenz tatsächlich bedeutet
Wer auf der GGL-Whitelist steht, hat eine Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021). Diese Erlaubnis deckt aber nicht alles ab, was im Sprachgebrauch „Online-Casino“ heißt. Es gibt zwei deutlich unterschiedliche Erlaubnistypen:
Virtuelle Automatenspiele (g-id 6): Online-Slots mit einer bundesweit geltenden Erlaubnis der GGL. 34 Anbieter stehen hier aktuell auf der Whitelist. Diese Erlaubnis umfasst ausschließlich Slots – keine Tischspiele, kein Roulette, kein Live-Dealer-Bereich. Wer bei einem solchen Anbieter Blackjack sucht, sucht vergeblich.
Online-Casinospiele (g-id 3): Tisch- und Live-Spiele mit einer Erlaubnis, die das jeweilige Land selbst oder durch eine juristische Person seines Vertrauens vergibt. Hier führt die Whitelist nur 5 Einträge. Der GGL-Tätigkeitsbericht und die FAQ der Behörde bestätigen: § 9 Abs. 8 und § 6e Abs. 3 GlüStV 2021 überlassen diesen Bereich den Ländern, die ihn „selbst oder durch juristische Vertretung“ veranstalten dürfen. Keine bundesweite GGL-Erlaubnis.
Die Konsequenz für den Spieler: Wer ein „vollständiges Online-Casino“ mit Slots, Roulette und Blackjack sucht, braucht einen Anbieter mit einer Ländererlaubnis für Online-Casinospiele. Davon gibt es in Deutschland nur 5. Wer mit Slots allein zufrieden ist, hat die größere Auswahl unter den bundesweit GGL-erlaubten Anbietern.
Wie ein Anbieter auf der Whitelist zu finden ist
Die GGL veröffentlicht unter glücksspiel-behoerde.de eine Whitelist, die jeder einsehen kann. Sie ist nach Glücksspielart gegliedert (g-id 3, 5, 6, 7), und jeder Eintrag enthält den Erlaubnisinhaber, das Datum der erstmaligen Erlaubnis und das Vertriebsgebiet. Eine Volltextsuche nach dem Anbieternamen genügt in der Regel. Wer prüfen will, ob ein Anbieter lizenziert ist, sollte den Namen in dieser Liste suchen, nicht auf der Seite des Anbieters selbst.
Die GGL veröffentlicht keine schwarze Liste. Das bedeutet: Wenn ein Anbieter nicht auf der Whitelist steht, lässt sich aus dieser Tatsache allein keine Aussage über Illegalität ableiten, die von der GGL selbst käme. Die Behörde formuliert es als „nicht in der Whitelist geführt (Stand Datum)“. Die Aussage „X ist illegal“ trifft die GGL selbst nicht. Diese Trennung ist eine Konsequenz aus dem Verwaltungsrecht – eine Behörde kann etwas genehmigen oder nicht, aber sie spricht nicht das Strafrecht.
Funktion der Whitelist bei der tatsächlichen Auswahl
Wer die Whitelist durchgeht, stellt fest: 166 Einträge klingen nach viel, sind aber über sehr unterschiedliche Produkte verteilt. Auf den Spieler mit Interesse an Slots entfallen 34 Einträge, auf den Sportwetter 27, auf den Poker-Spieler 5 und auf den Casino-Tisch-Spieler 5. Das ist die Konsequenz daraus, dass Deutschland Lizenzen produktweise vergibt – nicht pro „Casino“.
Ein zweiter Effekt ist tückischer: Die Lizenz kann sich auf einen Teil des Angebots beschränken. Ein Anbieter, der auf der Whitelist unter „Virtuelle Automatenspiele“ steht, darf Slots anbieten und nichts sonst. Die Lizenz deckt nicht automatisch Roulette, Blackjack oder Live-Dealer-Spiele ab. Wer bei einem solchen Anbieter ein Roulette-Spiel öffnen will, wird feststellen, dass es diese Spielkategorie schlicht nicht gibt. Die Lizenz ist produktbezogen, nicht markenbezogen.
Deutsche Lizenz versus Offshore-Lizenz: Was der Unterschied in der Praxis kostet
Eine Lizenz aus Curaçao ist keine deutsche Lizenz. Für Spieler in Deutschland bedeutet das:
OASIS greift nicht. Eine Selbtsperre, die bei einem lizenzierten Anbieter besteht, hindert niemanden daran, bei einem Offshore-Anbieter weiterzuspielen. Wer ein Spielproblem ernsthaft eindämmen will, kommt an lizenzierten Anbietern nicht vorbei.
LUGAS greift nicht. Das 1.000-€-Limit pro Monat gilt anbieterübergreifend nur unter den lizenzierten Anbietern. Bei Offshore-Anbietern gibt es kein Limit, das eine parallele Einzahlung wirksam blockiert.
Kein Verbraucherschutz nach deutschem Recht. Bei Streitigkeiten mit einem Offshore-Anbieter gilt das Recht des Lizenzstaats. Eine Klage vor einem deutschen Gericht ist möglich, aber die Durchsetzung hängt davon ab, wie kooperativ der Anbieter im Ausland ist.
Keine deutsche Aufsicht über die Spiele. Die GGL prüft jedes Spiel eines lizenzierten Anbieters vor der Freischaltung. Bei Offshore-Anbietern fehlt diese Vorabprüfung durch eine deutsche Behörde.
Zahlungen nur aus einem Konto auf den eigenen Namen. § 6b Abs. 4 GlüStV verlangt, dass Einzahlungen aus einem Konto stammen, das auf den Namen des Spielers läuft, bei einem EU-regulierten Zahlungsdienstleister. Anonyme Zahlungsmittel – einschließlich Kryptowährungen – sind bei lizenzierten Anbietern tabu. Bei Offshore-Anbietern ist das anders; dort sind teilweise Kryptowährungen akzeptiert.
Die Konsequenz: Die deutsche Lizenz ist kein Marketing-Aufkleber, sondern ein Satz von Pflichten, die dem Spieler etwas bringen – Schutz vor sich selbst, Schutz vor unseriösen Praktiken und ein klarer Rechtsweg bei Streit. Wer einen Offshore-Anbieter wählt, verzichtet auf diesen ganzen Schutz und bekommt im Gegenzug oft ein größeres Spielangebot, höhere Einsatzlimits und aggressivere Bonusprogramme.
Rechtslage: Was der GlüStV 2021 erlaubt und was nicht
Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 ist seit dem 1. Juli 2021 in Kraft. Er regelt die Erlaubnis, die Werbung, den Spielerschutz und die Besteuerung von Glücksspiel in Deutschland. Die wichtigsten Punkte für Online-Casinospiele:
Erlaubnispflicht: Wer in Deutschland Glücksspiel veranstaltet, braucht eine Erlaubnis. Ohne Erlaubnis ist das Veranstalten eine Straftat nach § 284 StGB (bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe); die bloße Teilnahme an einem nicht erlaubten Angebot ist nach § 285 StGB eine Ordnungswidrigkeit (bis zu sechs Monaten Freiheitsstrafe oder Geldstrafe). Die Strafverfolgung in der Praxis zielt auf die Anbieter, nicht auf die Spieler.
Produktgrenzen: Für virtuelle Automatenspiele gilt eine Reihe technischer Regeln: keine progressiven Jackpots (ein Gewinn muss ein festes Vielfaches des Einsatzes sein), keine gleichzeitige Teilnahme an mehreren Spielen, ein 5-Sekunden-Intervall zwischen Spins und ein gestaffelter Höchsteinsatz pro Spin. Tisch- und Live-Spiele fallen unter andere Regeln.
Steuer: Auf virtuelle Automatenspiele wird eine Steuer von 5,3 % auf jeden Einsatz erhoben (§ 38 RennwLottG). Diese Steuer zahlt der Anbieter, nicht der Spieler. Sie ist im RTP des Spiels eingepreist.
Werbung: Lizenzierte Anbieter unterliegen Werbebeschränkungen. § 22a Abs. 11 GlüStV 2021 verbietet es Anbietern virtueller Automatenspiele, ihr Produkt als „Online-Casino“ zu bezeichnen. Daher die Sprachverwendung „Online-Spielothek“ oder „Online-Spielbank“ auf den Seiten lizenzierter Anbieter. Das Wort „Casino“ taucht im sichtbaren Fließtext praktisch nicht auf – eine Ausnahme bildet das HTML-Title-Tag einzelner Anbieter, das aus SEO-Gründen das Wort enthält, ohne dass es auf der Seite selbst erscheint.
Was die Gesetzeslage für Spieler konkret bedeutet
Wer in Deutschland ein nicht erlaubtes Angebot nutzt, bewegt sich rechtlich in einer Grauzone. Die GGL formuliert ihre Position so: „nicht in der Whitelist der GGL geführt (Stand Datum)“. Eine Aussage „ist illegal“ macht sie nicht. Faktisch ist die Nutzung solcher Angebote aber nach § 285 StGB eine Ordnungswidrigkeit, und die GGL kann den Anbieter über § 9 Abs. 8 GlüStV zwingen, den Zugang für deutsche IP-Adressen zu sperren. Die Sperren sind technisch lückenhaft; ein VPN umgeht sie. Damit ist das Angebot rechtlich nicht erlaubt, technisch aber erreichbar. Die Verantwortung für diese Lücke trägt nicht der Spieler allein – aber die Konsequenz einer Spielsucht-Eskalation bei einem Offshore-Anbieter trägt er auch.
Operator-Reviews: Was die einzelnen Anbieter ausmacht
JackpotPiraten
JackpotPiraten ist eine der beiden Plattformen, die DGGS Deutsche Gesellschaft für Glücksspiel mbH betreibt. Die Gesellschaft ist im Handelsregister als Amtsgericht Berlin Charlottenburg HRB 244176 B eingetragen, mit Sitz in Berlin und Geschäftsführer Florian Werner. Die Erlaubnis der DGGS mbH ist am 27.04.2022 erstmalig erteilt worden; ein Enddatum veröffentlicht die GGL nicht. JackpotPiraten hat eine GGL-Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele mit bundesweit länderübergreifendem Vertriebsgebiet und führt etwa 1.300 Spiele von 16+ Herstellern.
Die Plattform vermarktet sich als „Die erste Online Spielothek mit GGL Lizenz“ und „Beste legale Online Spielothek in Deutschland“. Beide Werbungen kommen ohne das Wort „Casino“ aus – eine direkte Folge von § 22a Abs. 11 GlüStV 2021, der diese Bezeichnung für reine Slot-Anbieter verbietet. Die Geschäftstätigkeit im Impressum lautet „virtuelles Automatenspiel gemäß §§ 4 bis 4d i.V.m. 22a GlüStV 2021“; Tischspiele sind ausdrücklich nicht Teil der Erlaubnis.
Die öffentlich beworbenen Aktionen sind reine Freispiel-Pakete. Beispiele aus dem September 2026: bis zu 310 Freispiele auf Novoline-Slots („Cpt Jacks Deal des Monats“ am 01.09.2026), bis zu 225 Freispiele ab einem Einsatz von 1 € („Thank Slot it’s Friday“ am 04.09.2026), 5.000 Freispiele ohne Einzahlung auf Hot Chance mit nur 1× Umsatzbedingung („Donnerstags-Jackpot“ am 03.09.2026). Die Gewinngrenzen sind mit 200 € für einzahlungsaktivierte Freispiele und 75 € für Freispiele ohne Einzahlung hart gedeckelt. Wer mit 5.000 Freispielen ohne Einzahlung auf Hot Chance spielt, kann maximal 75 € gewinnen – auch wenn der Werbetext eine andere Größenordnung suggeriert.
Verdict: Wer eine GGL-Erlaubnis mit großer Slot-Auswahl und aggressiven Freispiel-Aktionen sucht, ist hier richtig. Wer Tischspiele erwartet, wird enttäuscht – die Erlaubnis deckt das nicht ab. Die Gewinngrenzen sind die Konsequenz daraus, dass Freispiele ohne Einzahlung keine Einladung zur Selbstbedienung sein sollen.
BingBong
BingBong ist die zweite Plattform von DGGS mbH und damit technisch unter demselben Betreiber wie JackpotPiraten, aber mit einem anderen Spielebestand. Etwa 1.200 Spiele von 15+ Herstellern sind in der RTP-Übersicht gelistet; Novomatic gibt für die Plattform „mehr als 600 Spiele“ und Indigo Magic „rund 30 Slots“ an. Die GGL-Erlaubnis ist dieselbe wie bei JackpotPiraten – bundesweit länderübergreifend für virtuelle Automatenspiele.
Die Plattform hat eine eigene Kundenkommunikation. Aktionen aus dem September 2026: 295 Freispiele für Novoline-Slots („September-Spaß mit neuem Crazy Deal“ am 01.09.2026), 10 Freispiele ohne Einzahlung zum September-Start („Bye Bye August“ am 31.08.2026). Die Spielauswahl ist unterschiedlich genug, dass ein Spieler mit Konto bei beiden Plattformen ein anderes Slot-Angebot bekommt – trotz gleicher Lizenz, gleichem Betreiber und identischer Rechtslage. Wer auf DGGS setzt, hat faktisch zwei Slot-Bibliotheken zur Auswahl.
Verdict: Wer bereits JackpotPiraten nutzt, findet hier einen anderen Spielebestand ohne zweite KYC-Prüfung. Wer sich für eine der beiden DGGS-Plattformen entscheidet, sollte prüfen, welche Spielbibliothek besser passt. Die Lizenz und der Schutz sind identisch.
DIE SPIELBANK
DIE SPIELBANK wird von der Sächsischen Spielbanken-GmbH & Co. KG betrieben und ist nach Eigenangabe „der erste staatliche Anbieter für virtuelles Automatenspiel in Deutschland“. Die Erlaubnis besteht seit dem 03.11.2022 und wurde über das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt erteilt. Die Plattform vermarktet sich als „Online-Spielbank“ und „Online Spielothek“ – im sichtbaren Fließtext kommt das Wort „Casino“ nicht vor, im HTML-Title der Seite taucht es dennoch auf („Legales Online Casino mit 900+ Online Slots“). Das ist eine SEO-Konsequenz: Das Produkt heißt auf der Seite selbst nie „Casino“, in den Suchergebnissen schon.
Der entscheidende Unterschied zu JackpotPiraten und BingBong: DIE SPIELBANK ist ein staatlicher Anbieter, kein privater. Das bedeutet: Die Rendite fließt nicht in die Tasche eines Wirtschaftsakteurs, sondern in den Haushalt Sachsens. Die Konsequenz für das Spielangebot: Es ist konservativer, der Werbecharakter ist zurückhaltender, und die Spielauswahl liegt mit 900+ Slots eher im unteren Bereich der drei Anbieter.
Verdict: Wer einen staatlichen Anbieter mit GGL-Anbindung sucht und auf Werbeaggressivität verzichten kann, ist hier richtig. Wer ein Maximum an Spielauswahl und aggressiven Aktionen will, findet das eher bei den DGGS-Plattformen.
Merkur
Merkur fällt unter die fünf Whitelist-Einträge für „Online-Casinospiele“ und damit unter die Ländererlaubnis, nicht unter eine GGL-Erlaubnis. Die Plattform wird von Merkur Bets Malta Limited betrieben, mit Lizenz über die Zuständigkeit Schleswig-Holstein. Damit ist Merkur einer von vier Anbietern, die in Schleswig-Holstein für Online-Casinospiele zugelassen sind – neben NOVOLINE.DE GmbH, Skill On Net und Tipico Karlsruhe.
Der entscheidende Punkt für den Spieler: Diese Erlaubnis deckt das ab, was eine reine Slot-Erlaubnis nicht abdeckt – Roulette, Blackjack und Live-Dealer-Spiele. Wer ein „vollständiges Online-Casino“ mit Tischspielen sucht, kommt an dieser Kategorie von Anbietern nicht vorbei. Die Auswahl ist mit 5 Anbietern sehr klein; die Lizenz ist eine Landessache, nicht bundesweit einheitlich.
Verdict: Wer Tisch- oder Live-Spiele will und eine deutsche Lizenz voraussetzt, hat in dieser Kategorie nur 5 Optionen. Davon ist Merkur einer der bekanntesten Markennamen – aber die Erlaubnis teilt er sich mit drei weiteren Anbietern in Schleswig-Holstein und einem in Bayern.
Tipico Games
Tipico ist als Sportwetten-Anbieter bekannt; die Plattform games.tipico.de führt eine eigene Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele auf der GGL-Whitelist. Die Lizenz wird unter „Tipico Games Limited“ geführt. Die Plattform ist eine von 34 GGL-Erlaubnissen für virtuelle Automatenspiele – die Auswahl ist hier also deutlich größer als bei den Online-Casinospielen.
Die Konsequenz für den Spieler: Tipico Games ist eine Marke, die auch außerhalb des Casino-Segments bekannt ist, mit etablierter Zahlungsabwicklung und großer Werbepräsenz. Wer ohnehin ein Konto bei Tipico (für Sportwetten) hat, findet hier eine Slot-Erlaubnis unter demselben Markendach. Aber auch hier gilt: Die Erlaubnis deckt Slots ab, nicht Roulette oder Blackjack.
Verdict: Wer eine bekannte Marke mit GGL-Slot-Erlaubnis sucht, ist hier richtig. Die Lizenz ist eine von vielen GGL-Erlaubnissen für virtuelle Automatenspiele – ein Alleinstellungsmerkmal hat Tipico Games in dieser Kategorie nicht.
Wunderino
Wunderino führt eine GGL-Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele unter Megapixel Entertainment Limited. Die Plattform ist eine von 34 GGL-erlaubten Slot-Anbietern – die Konkurrenz in dieser Kategorie ist also groß. Wunderino positioniert sich im Markt als etablierter Anbieter mit starker Werbepräsenz.
Die Konsequenz: Wer einen GGL-Slot-Anbieter mit größerer Auswahl sucht, hat in dieser Kategorie 34 Optionen. Wunderino ist eine davon. Die Frage, warum dieser Anbieter und nicht ein anderer, hängt von Spielerpräferenzen ab – Spielauswahl, Aktionen, Zahlungswege. Eine GGL-Erlaubnis allein ist noch kein Unterscheidungsmerkmal.
Verdict: Eine solide Option unter den 34 GGL-Slot-Anbietern. Kein Alleinstellungsmerkmal innerhalb dieser Kategorie; die Entscheidung hängt an sekundären Merkmalen.
Ice Casino
Ice Casino wird laut Eigenangabe von WhiteBox B.V. mit Sitz in Curaçao betrieben (Company Number 155412). Eine deutsche Erlaubnis hat die Plattform nicht. Bei einer Volltextsuche in der GGL-Whitelist (Stand 07.09.2026) taucht der Name kein einziges Mal auf – auch nicht unter anderen Schreibweisen oder verbundenen Marken. Damit ist klar: Ice Casino ist kein lizenzierter Anbieter in Deutschland und hat keinen Anschluss an OASIS oder LUGAS.
Die Bewerbung eines Einzahlungsbonus sieht laut Sekundärquellen einen Rollover von 40× vor; für Gewinne aus Freispielen gilt ein Rollover von 35×. Diese Zahlen stammen nicht von der GGL oder einer anderen deutschen Aufsichtsbehörde, sondern aus der Anbieter-Eigenangabe via Sekundärquellen. Die Konsequenz: Wer dort spielt, hat keine deutsche Verbraucherschutzgarantie, keinen Anschluss an die deutsche Spielersperre und keine preisgesteuerte Eingrenzung der Einzahlung.
Verdict: Wer einen Offshore-Anbieter mit aggressiven Bonus-Bedingungen sucht, findet Ice Casino in der Werbung. Wer eine deutsche Lizenz braucht – aus welchem Grund auch immer, sei es Verbraucherschutz, Selbtsperre oder steuerliche Klarheit –, ist hier falsch. Die Plattform erfüllt keine der Auflagen, die deutsche Erlaubnisinhaber erfüllen.
Slottica
Slottica wird laut Eigenangabe von Atlantic Management B.V. mit Sitz in Curaçao betrieben, unter der Lizenz OGL/2024/1060/0472. Eine deutsche Erlaubnis liegt nicht vor; der Name taucht in der GGL-Whitelist nicht auf. Slottica ist damit ein Offshore-Anbieter ohne deutschen Verbraucherschutz, ohne OASIS-Anbindung und ohne LUGAS-Limits.
Die Plattform wirbt mit einem größeren Spielangebot als die meisten GGL-Slot-Anbieter und mit weniger Werberestriktionen. Wer aus Curaçao eine Lizenz hat, kann sein Produkt „Casino“ nennen, was einem deutschen Slot-Anbieter nach § 22a Abs. 11 GlüStV 2021 ausdrücklich verboten ist. Das Marketing-Vokabular bei Offshore-Anbietern ist deshalb griffiger – „Casino“, „Jackpot“, „Bonus“ –, aber die regulatorische Substanz dahinter ist dünn.
Verdict: Eine weitere Offshore-Option ohne deutsche Lizenz. Wer deutsche Lizenz, OASIS-Anbindung oder LUGAS-Limits braucht, ist hier falsch aufgehoben.
Was die Werbung über die Lizenz verschweigt: Das Beispiel Curaçao-Lizenzen
Eine Lizenz aus Curaçao ist keine schwache Lizenz im Sinne einer schwachen Aufsicht; sie ist eine Lizenz nach einem anderen Regulierungsmodell. Der Unterschied zu einer deutschen GGL-Lizenz liegt in drei Punkten:
Verbraucherschutz: OASIS und LUGAS sind deutsche Aufsichtsinstrumente. Eine Curaçao-Lizenz verlangt weder das eine noch das andere. Wer bei einem Curaçao-lizenzierten Anbieter spielt, hat im Konfliktfall einen Rechtsweg nach den Regeln des Lizenzstaats – nicht nach deutschem Recht.
Spielersperren: Wer sich bei einem lizenzierten deutschen Anbieter selbst sperrt, ist damit nicht automatisch bei Curaçao-lizenzierten Anbietern gesperrt. Diese Anbieter sind nicht an OASIS angeschlossen.
Werberegulierung: Die deutsche Werberegulierung verbietet Anbietern virtueller Automatenspiele die Bezeichnung „Online-Casino“. Eine Curaçao-Lizenz kennt diese Restriktion nicht. Plattformen mit Curaçao-Lizenz dürfen ihr Produkt „Casino“ nennen, mit „Jackpot“ werben und aggressivere Bonusprogramme fahren.
Die Konsequenz für den Spieler: Eine Curaçao-Lizenz ist nicht „besser“ oder „schlechter“ als eine deutsche – sie ist eine andere Lizenz mit anderen Auflagen und anderen Schutzmechanismen. Wer das Wort „Lizenz“ auf der Seite eines Anbieters sieht, sollte prüfen, von wem sie ausgestellt wurde.
Kosten der Werbeversprechen: Wie lange das Freispielen wirklich dauert
Lizensierte Anbieter bewerben vor allem Freispiele. Wer aus diesen Freispielen einen Gewinn erzielen will, muss in der Regel eine Umsatzbedingung erfüllen – auch wenn die Anbieter das nicht immer prominent kommunizieren. Bei JackpotPiraten ist die einzige dokumentierte Ausnahme eine Aktion mit 1× Umsatzbedingung („Donnerstags-Jackpot“). Ansonsten gelten mehrfache Umsätze auf den Gewinn aus den Freispielen.
Die Bandbreite der Umsatzanforderungen ist das eigentliche Entscheidungskriterium. Die Bedingung variiert zwischen 1× und höheren Vielfachen; die genauen Zahlen sind in den Aktions-Newslettern und unter „Mein Bonus“ versteckt. Wer eine Freispiel-Aktion mitnimmt, ohne diese Bedingung zu kennen, läuft Gefahr, einen Gewinn zu erspielen, der sich dann als nicht auszahlbar herausstellt.
Für die Zeit, die das Freispielen kostet, gilt eine einfache Rechnung: Die 5-Sekunden-Pause zwischen Spins ist eine Konstante für alle lizenzierten Anbieter. Bei einem Spin pro 5 Sekunden sind 720 Spins pro Stunde möglich. 100 Freispiele dauern also etwa 8 Minuten rein technisch – aber wenn die Umsatzbedingung verlangt, dass der Gewinn aus den Freispielen noch einmal 35× umgesetzt wird, vervielfacht sich die Spielzeit entsprechend. Wer mit einem Gewinn von 50 € aus 100 Freispielen eine 35×-Umsatzbedingung hat, muss 1.750 € durchsetzen. Bei einem Spin-Einsatz von 1 € sind das 1.750 Spins, die bei 5 Sekunden pro Spin etwa 2,5 Stunden dauern.
Die Bandbreite: Eine Freispiel-Aktion mit 1× Umsatz dauert wenige Minuten; eine Aktion mit 40× Umsatz dauert je nach Gewinnhöhe mehrere Stunden. Das ist die Konsequenz daraus, dass die GGL-Werbung aggressiv klingt („5.000 Freispiele!“), aber die Umsatzanforderung den Zeitaufwand bestimmt.
Marktmonitor: Was die Zahlen über das tatsächliche Spielverhalten verraten
Der Marktmonitor der GGL weist für virtuelle Automatenspiele im ersten Quartal 2026 Spieleinsätze von 1.201 Mio. € aus, im zweiten Quartal 2026 von 1.214 Mio. €. Das sind die Einsätze, die bei den 34 GGL-erlaubten Slot-Anbietern tatsächlich gespielt wurden – ein Markt, der pro Quartal rund 1,2 Mrd. € umsetzt. Die Konsequenz: Ein nicht unerheblicher Teil des deutschen Online-Glücksspielmarktes findet im regulierten Bereich statt. Aber 23 % sind nicht reguliert – der Marktmonitor zeigt also auch, dass die Kanalisierungsquote von 77 % im Jahr 2024 kein Endzustand ist.
Die Differenz zwischen 77 % und 100 % ist Werbe-Aufwand der Offshore-Anbieter, einfache Erreichbarkeit über VPN und Spieler, die das Wort „Lizenz“ auf einer Anbieterseite nicht hinterfragen. Wer eine Lizenz sieht, sollte prüfen, von wem sie ausgestellt wurde – die GGL oder eine andere Behörde.
Wer ein deutsches Online-Casino mit Tischspielen sucht: Die fünf Anbieter unter g-id 3
Wer Roulette, Blackjack oder Live-Dealer-Spiele will, hat in Deutschland genau 5 Optionen auf der Whitelist:
- Merkur Bets Malta Limited – Schleswig-Holstein
- NOVOLINE.DE GmbH – Schleswig-Holstein
- Skill On Net – Schleswig-Holstein
- Tipico Karlsruhe – Schleswig-Holstein
- Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung – Bayern
Vier davon fallen unter die Zuständigkeit Schleswig-Holsteins, eines unter Bayern. Eine bundesweite GGL-Erlaubnis für Online-Casinospiele gibt es nicht. Die Konsequenz: Wer in einem anderen Bundesland wohnt und ein lizenziertes Tischspiel-Angebot sucht, ist auf die Ländererlaubnis angewiesen. Die Erlaubnis ist übertragbar – die Anbieter dürfen bundesweit spielen, auch wenn die Erlaubnis aus einem einzelnen Land kommt.
Diese fünf Anbieter unterscheiden sich stark in der Bekanntheit. NOVOLINE und Merkur sind bekannte deutsche Marken; Tipico ist auch als Sportwetten-Anbieter etabliert; Skill On Net ist international aufgestellt; die Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung ist ein staatlicher Betreiber in Bayern. Wer Roulette oder Blackjack legal in Deutschland spielen will, hat hier genau fünf Häuser zur Auswahl – eine Konsequenz daraus, dass § 9 Abs. 8 und § 6e Abs. 3 GlüStV 2021 den Bereich den Ländern überlassen.
Wer mehrere Plattformen unter einem Dach betreibt: Der Fall DGGS
DGGS Deutsche Gesellschaft für Glücksspiel mbH betreibt zwei Plattformen mit eigener GGL-Erlaubnis: JackpotPiraten und BingBong. Beide Plattformen sind in der GGL-Whitelist unter „Virtuelle Automatenspiele“ (g-id 6) mit bundesweit länderübergreifendem Vertriebsgebiet gelistet. Die Erlaubnis ist am 27.04.2022 erstmalig erteilt worden; ein Enddatum ist nicht veröffentlicht.
Die Konsequenz: Ein Unternehmen kann in Deutschland mehr als eine Plattform mit eigener GGL-Erlaubnis betreiben. Die beiden Plattformen haben unterschiedliche Spielebibliotheken – JackpotPiraten führt rund 1.300 Spiele von 16+ Herstellern, BingBong rund 1.200 Spiele von 15+ Herstellern. Für den Spieler bedeutet das: Wer beide Plattformen nutzt, hat ein größeres Slot-Angebot zur Verfügung – bei identischer Lizenz und identischem Spielerschutz. Aber wer auf JackpotPiraten gesperrt ist, ist auch auf BingBong gesperrt, weil OASIS und LUGAS unternehmens- und nicht plattformbezogen arbeiten.
Die Lizenz wird unter dem Unternehmensnamen DGGS geführt, nicht unter den Markennamen. Bei der Whitelist-Suche nach „JackpotPiraten“ wird der Eintrag nicht gefunden; gesucht werden muss nach „DGGS“ oder dem Lizenzhalter.
Wer eine Lizenz beantragt: Der Prozess
Wer eine GGL-Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele beantragen will, muss einen Antrag bei der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder in Halle/Saale stellen. Der Prozess umfasst:
Antragsverfahren: Vorlage der Gesellschaftsunterlagen, der Spielregeln, der IT-Sicherheitsarchitektur und des Geldwäschepräventionskonzepts. Die GGL prüft diese Unterlagen und führt eine Eignungsprüfung der Antragsteller durch.
Spieleinzelgenehmigung: Jedes einzelne Spiel, das ein Anbieter anbieten will, braucht eine eigene Genehmigung. Die GGL prüft die Auszahlungsquote, die Spielmechanik und die Konformität mit den GlüStV-Regeln.
Anbindung an OASIS und LUGAS: Technische Anbindung an die Sperrdatei und die Limitdatei vor Aufnahme des Echtbetriebs.
Erlaubnisbescheid: Die GGL stellt einen Erlaubnisbescheid aus, der auf der Whitelist öffentlich gemacht wird.
Eine Ländererlaubnis für Online-Casinospiele läuft über das jeweilige Land. Schleswig-Holstein und Bayern haben Verfahren etabliert; andere Länder vergeben derzeit keine Erlaubnisse für Online-Casinospiele.
Was sich 2026 geändert hat
Seit dem 1. Juli 2026 gilt die neue Einsatzstaffelung für virtuelle Automatenspiele: 1 € pro Spin als Basis, 3 € für Spieler ab 21 Jahren, 5 € für Spieler ab 21 Jahren nach 90-tägiger Qualifizierungsphase. Diese Staffelung ist für den Anbieter optional – wer sie nicht anbietet, bleibt bei 1 € pro Spin. Die Regelung ist nach dem aktuellen Stand bis zum 31. Dezember 2027 befristet. Die 5-Sekunden-Pause zwischen Spins gilt unverändert seit 2021.
Die Konsequenz für den Spieler: Lizenzierte Anbieter können höhere Einsätze pro Spin anbieten, müssen aber nicht. Wer einen Anbieter mit höheren Spins sucht, sollte prüfen, ob dieser die Staffelung implementiert hat – und wenn ja, ob er die 90-Tage-Qualifizierung anbietet. Die 90-Tage-Frist ist keine Marketing-Floskel; sie ist im GlüStV 2021 verankert und gilt einheitlich.
Steuerliche Konsequenzen für Spieler
Gewinne aus Glücksspiel sind in Deutschland für Freizeitspieler grundsätzlich steuerfrei. Das gilt unabhängig davon, ob das Spiel bei einem lizenzierten oder einem Offshore-Anbieter stattgefunden hat – entscheidend ist der Status als „Freizeitspieler“, nicht die Lizenz. Wer als professioneller Spieler eingestuft wird, fällt unter die gewerbliche Einkommensteuer; das betrifft nur einen kleinen Teil der Spieler.
Kryptowährungen fallen unter § 23 EStG: Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen sind steuerfrei, wenn die Haltefrist ein Jahr überschreitet. Wer also mit Bitcoin-Gewinnen aus einem Offshore-Casino-Auszahlung konfrontiert ist, sollte die Haltefrist im Blick behalten.
Die 5,3-%-Steuer auf virtuelle Automatenspiele zahlt der Anbieter, nicht der Spieler. Sie ist im RTP des Spiels eingepreist. Wer ein Slot mit 96 % RTP spielt, bekommt effektiv 96 % seines Einsatzes zurück, wovon 5,3 Prozentpunkte Steuer sind – netto 90,7 %. Das ist eine Konsequenz daraus, dass der Anbieter diese Steuer weiterreicht.
Diese Hinweise sind Modell-Überlegungen; die steuerliche Lage jedes Einzelfalls sollte mit einem Steuerberater geklärt werden.
Was bleibt: Die Konsequenz, nicht die Werbung
Die deutsche Lizenz ist ein Satz von Pflichten: OASIS, LUGAS, 5-Sekunden-Pause, gestaffelter Einsatz, 1.000-€-Limit, Werbeverbote, Spielgenehmigungspflicht. Diese Pflichten machen den deutschen Online-Glücksspielmarkt unattraktiv für Anbieter, die mit aggressivem Marketing und hohen Einsätzen ihr Geschäft machen wollen. Sie machen den Markt auch unattraktiv für Spieler, die diese Dinge nicht akzeptieren wollen.
Die Konsequenz: 34 GGL-Slot-Anbieter, 5 Tischspiel-Anbieter, 166 Whitelist-Einträge insgesamt. Das ist die Bilanz eines Marktes, der sich gegen Offshore-Anbieter durchzusetzen versucht – mit einer Kanalisierungsquote von 77 % im Jahr 2024. Wer eine deutsche Lizenz sucht, weiß, dass er in einem schmalen, scharf regulierten Korridor spielt. Wer diesen Korridor nicht akzeptiert, bewegt sich im nicht regulierten Bereich – mit allen Konsequenzen, die daraus folgen.
Häufig gestellte Fragen
Welche Online-Casinos besitzen tatsächlich eine deutsche Lizenz?
Auf der GGL-Whitelist stehen 166 Einträge, davon 34 für virtuelle Automatenspiele (Slots), 5 für Online-Casinospiele (Roulette, Blackjack, Live-Dealer), 27 für Sportwetten und 5 für Online-Poker. Die Lizenzen verteilen sich auf GGL-Erlaubnisse für Slots und auf Ländererlaubnisse für Tisch- und Live-Spiele. Eine vollständige Liste ist auf glücksspiel-behoerde.de einsehbar.
Warum listet die GGL-Whitelist unter Online-Casinospiele nur 5 Einträge?
Weil § 9 Abs. 8 und § 6e Abs. 3 GlüStV 2021 den Bereich der Online-Casinospiele den Ländern überlassen. Die GGL selbst vergibt keine Erlaubnis für Tisch- und Live-Spiele. Die 5 Einträge unter g-id 3 fallen daher unter die Zuständigkeit von Schleswig-Holstein (vier Einträge) und Bayern (ein Eintrag). Eine bundesweite GGL-Erlaubnis für diesen Bereich ist im GlüStV 2021 nicht vorgesehen.
Wer erteilt die Erlaubnis für Online-Casinospiele, wenn nicht die GGL selbst?
Das jeweilige Land, in dem der Anbieter ansässig ist oder eine juristische Vertretung unterhält. Schleswig-Holstein und Bayern haben Verfahren für solche Erlaubnisse etabliert. Andere Bundesländer vergeben derzeit keine Erlaubnisse für Online-Casinospiele. Die Erlaubnis gilt aber bundesweit – ein Anbieter mit Schleswig-Holstein-Erlaubnis darf in ganz Deutschland spielen.
Ist ein Online-Casino ohne deutsche Lizenz automatisch illegal?
Nicht im strafrechtlichen Sinn für den Spieler; die bloße Teilnahme an einem nicht erlaubten Angebot ist nach § 285 StGB eine Ordnungswidrigkeit. Der Anbieter selbst macht sich nach § 284 StGB strafbar. Die GGL formuliert ihre Position als „nicht in der Whitelist geführt (Stand Datum)“ und spricht kein eigenständiges Urteil über die Illegalität aus. Eine Aussage „ist illegal“ trifft die GGL selbst nicht.
Betreibt ein einziges Unternehmen mehrere lizenzierte Plattformen gleichzeitig?
Ja. DGGS Deutsche Gesellschaft für Glücksspiel mbH betreibt sowohl JackpotPiraten als auch BingBong unter derselben GGL-Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele. Beide Plattformen haben unterschiedliche Spielebibliotheken und unterschiedliche Werbeauftritte, teilen sich aber Lizenz, OASIS-Anbindung und LUGAS-Limits. Wer bei einer DGGS-Plattform gesperrt ist, ist auch bei der anderen gesperrt.
Wie erkenne ich, ob ein Anbieter wirklich auf der GGL-Whitelist steht?
Die GGL veröffentlicht unter glücksspiel-behoerde.de eine Whitelist, die nach Glücksspielart gegliedert ist (g-id 3, 5, 6, 7). Eine Volltextsuche nach dem Namen des Lizenzhalters (nicht nach dem Markennamen der Plattform) genügt. Wer einen Anbieter prüfen will, sollte den Lizenzhalter-Namen suchen, nicht den Markennamen – denn bei DGGS ist der Lizenzhalter die GmbH, nicht „JackpotPiraten“ oder „BingBong“.
Wer erteilt die Erlaubnis für Online-Casinospiele?
Bei virtuellen Automatenspielen ist es die GGL, die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz in Halle/Saale. Bei Online-Casinospielen – also Roulette, Blackjack und Live-Spielen – liegt die Erlaubnis beim jeweiligen Land, das diese Aufgabe selbst oder durch eine juristische Person wahrnimmt. Die fünf Whitelist-Einträge unter g-id 3 verteilen sich auf zwei Zuständigkeiten: Merkur Bets Malta, NOVOLINE.DE GmbH, Skill On Net und Tipico Karlsruhe fallen unter die Zuständigkeit Schleswig-Holstein; die Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung fällt unter die Zuständigkeit Bayern.
Erstellt von der Redaktion von „Casino Zahlungsportal”.
